Datenschutz-Bestimmungen
Personenbezogene Daten umfassen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar gilt eine Person, wenn sie direkt oder indirekt, beispielsweise durch Zuordnung zu Namen, Kennnummern, Standortdaten, Online-Kennungen oder besonderen Merkmalen, die ihre physische, psychische, wirtschaftliche oder soziale Identität betreffen, bestimmt werden kann.
Unter Verarbeitung ist jeder Vorgang zu verstehen, der mit personenbezogenen Daten auf der Winz-Website durchgeführt wird, unabhängig davon, ob sie erhoben, gespeichert, organisiert, geändert, extrahiert, verwendet, weitergegeben oder gelöscht werden, und unabhängig davon, ob dies automatisch erfolgt.
Profiling bezeichnet die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, mit der bestimmte persönliche Aspekte, wie etwa Verhalten, Interessen oder Standort, analysiert oder vorhergesagt werden.
Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person oder Einrichtung, die allein oder gemeinsam mit anderen über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Auftragsverarbeiter handelt im Auftrag des Verantwortlichen und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß dessen Weisungen.
Empfänger sind Personen oder Stellen, denen personenbezogene Daten offengelegt werden. Dabei zählen öffentliche Behörden, die Daten im Rahmen gesetzlicher Ermittlungen erhalten, nicht als Empfänger im klassischen Sinne, sofern sie die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Ein Dritter ist jede natürliche oder juristische Person, die weder Betroffener, Verantwortlicher noch Auftragsverarbeiter ist und keine direkte Verantwortlichkeit im Rahmen der Datenverarbeitung trägt.
Die Einwilligung der betroffenen Person ist eine freiwillige, informierte und eindeutige Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck.
Eine Datenschutzverletzung liegt vor, wenn personenbezogene Daten versehentlich oder unrechtmäßig zerstört, verloren, verändert, unbefugt weitergegeben oder eingesehen werden.
Der Begriff Unternehmensgruppe bezeichnet ein Mutterunternehmen und die von ihm kontrollierten Tochtergesellschaften.
Die Aufsichtsbehörde ist eine unabhängige Behörde, die gemäß Artikel 51 der DSGVO von einem Mitgliedstaat eingerichtet wurde, um die Einhaltung des Datenschutzrechts zu überwachen.